Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
L.T. Guesthouse Company GmbH
Das Zusammenleben in einer Sammelunterkunft, Gasthaus, Wohngemeinschaft oder Arbeiterhotel mit mehreren voneinander unabhängigen Personen erfordert gewisse Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln u.a. das Zusammenleben der Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten, gilt für alle Bewohner und bildet integrierenden Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
1. Allgemeines
Insbesondere gilt Folgendes:
• Im Zimmer sowie Neben- und Allgemeinräume ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
• Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt.
• Montagen aller Art (Fahnen, Beschilderungen, etc.) in den Allgemeinräumen sowie Fassaden und Balkone sind untersagt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Verwaltung erfolgen.
• Keller-, Treppenhaus- und Dachfenster sowie Waschküche sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten
• Im ganzen Haus besteht striktes Rauchverbot.
• Schäden im Haus resp. im Zimmer sind sofort dem Gastgeber „L.T. Guesthouse Company GmbH“ zu melden.
• Durch den Kunden verursachte Schäden sind durch ihn und auf seine Kosten zu reparieren
• Das Licht ist in den öffentlichen Räumen immer nach Gebrauch auszuschalten!
• Drogenkonsum ist im Haus strikt untersagt und hat bei Widerhandlung die fristlose Kündigung zur Folge
• Private Geräte fremder Kunden dürfen ohne ihre Einwilligung nicht benutzt werden
• Privates Gewerbe in den gemieteten Räumlichkeiten ist nur nach Absprache mit L.T. Guesthouse Company GmbH gestattet.
• In den gemieteten Zimmern ist Prostitution strengstens untersagt und hat die fristlose Kündigung zur Folge
2. Lärm
Von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 22.00 bis 07.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. Staubsaugen und andere lärmige Tätigkeiten sind während dieser Zeiten zu unterlassen. Radio, Stereoanlagen und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
• Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittags- und Nachtruhe grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
• Bei Feiern aus besonderem Anlass müssen alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
3. Waschküche
Eine allfällige Waschküchenordnung geht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Waschküche darf von Montag bis Sonntag zwischen 07.00 und 22.00 Uhr benützt werden. Die Waschküche inkl. Geräte sind dem nachfolgenden Benutzer sauber gereinigt zu überlassen.
4. Sicherheit
• Haustüren sowie Kellereingänge sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr mit dem Schlüssel abzuschliessen.
• Zur zusätzlichen Sicherheit erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Eingangsbereich mit einer IP-Cam 24 Stunden aufgezeichnet wird.
• Auf jeder Etage befindet sich ein Feuerlöscher, diese dürfen nur im Notfall betätigt werden.
• Alle Etagen verfügen über Rauchmelder. Es ist strengstens untersagt diese zu demontieren.
5. Diebstahl
Jeder Kunde ist für sein Eigentum selbst verantwortlich und muss diesen vor Diebstahl schützen. L.T. Guesthouse Company GmbH lehnt jede Haftung ab.
6. Besucher
Besucher sind ohne Einwilligung der L.T. Guesthouse Company GmbH nicht erlaubt. Übernachtungen von Freunden oder Familienangehörigen werden mit einem Zuschlag von CHF 25.-/Nacht berechnet. Der Hauptmieter trägt für seine bewilligten Besucher die volle Verantwortung.
7. Reinigung
Küche
• Kochherd, Backofen, Mikrowelle, Fritteuse, Geschirr, Teller, Gläser, Besteck, Pfannen
sind nach dem Gebrauch zu reinigen, abzuwaschen und zu abzuräumen!!!
Badezimmer
• WC, Dusche, Badewanne
Spuren sind nach dem Gebrauch mit der Bürste zu reinigen und Haare sowie Seifenreste mit der Dusch-Brause abzuspülen!!!
Einmal pro Woche wird das Haus durch unser Reinigungspersonal gereinigt (Grundputz)
8. Haustiere
Ohne Einwilligung des Gastgebers sind keine Haustiere gestattet.
9. Garten- und Landbewirtschaftung
Das Grundstück wird regelmässig durch den Hauswart gepflegt.
10. Nebenkosten
Wireless, Strom, Wasser, Gas bzw. Öl sind im Mietzins inbegriffen
Cablecom TV / TV Media Box / in den NK nicht enthalten. Jeder Mieter ist verpflichtet an die Serafe die Gebühren zu entrichten.
Wer über die Media Box zusätzlich kostenpflichtige Dienste in Anspruch nimmt, muss diese selbst bezahlen. Jeder Kunde ist über seine Media Box selbst verantwortlich.
Nahrungsmittel, Pflegeprodukte (Duschshampoo, Bodylotion, Zahnbürste), Toilettenpapier und Handtücher sind in den Nebenkosten nicht enthalten und müssen von dem Kunden selbst besorgt werden.
Jeder Mieter ist für seinen Hauskehricht selbst verantwortlich und muss diesen auf seine eigenen Kosten entsorgen. Hierfür müssen die offiziellen Kehrichtgebührensäcke der Gemeinde benutzt werden.
11. Haftpflichtversicherung
Jeder Mieter muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen und die Versicherungs-Police bei Mietantritt vorweisen.
12. Mängel und Beschwerden
Mängel müssen gemäss Art. 367 Abs. 1 OR schriftlich beim Gastgeber gerügt werden.
13. Zahlungsfristen
Der geschuldete Betrag muss bei der Ankunft vollständig bezahlt werden.
Jede Mahnung wird mit CHF 40.- belastet.
Muss der Mietzins im Folgemonat in bar eingefordert werden, wird für den Anfahrtsweg zusätzlich CHF 50.- erhoben.
14. Teilzahlungszuschlag
Teilzahlungen müssen mit der Geschäftsleitung vereinbart werden und erfolgen mit einem Teilzahlungszuschlag in der Höhe von CHF 20.- / Zahlung
15. Zimmerräumung bei Nichtbezahlung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Gastgeber bei Nichtbezahlung der Miete das Zimmer betreten und räumen darf. Die Reinigung erfolgt auf Kosten des Kunden.
16. Tarife für Kurzaufenthalter
Tarif 1 < 1 Woche CHF 55.- / Tag und Person
Tarif 2 < 2 Wochen CHF 45.- / Tag und Person
Tarif 3 < 3 Wochen CHF 40.- / Tag und Person